In einem Flächennutzungsplan wird die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet graphisch dargestellt. In diesem Plan werden nicht nur die gegenwärtigen Flächennutzungen dargestellt, sondern auch jene, die für die Zukunft erwünscht sind:
Wohnflächen, Ackerflächen sowie Flächen von Gewerbegebieten.
Sinn und Zweck des Flächennutzungsplanes ist es, eine Entwicklungsplanung zu erstellen. So ist ein Flächennutzungsplan ganz besonders bei Neubaugebieten von Bedeutung, weil durch diesen zum Ausdruck gebracht wird, dass die Gemeinde in absehbarere Zeit beabsichtigt,
diese Flächen als ein Baugebiet auszuweisen.
In einem Flächennutzungsplan werden insbesondere dargestellt:
– die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung
– die Anlagen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf sowie die Anlagen und
– Einrichtungen zur Entgegenwirkung des Klimawandels und der Klimaanpassung
– die Flächen für den örtlichen und überörtlichen Verkehr
– die Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung
– die Grünflächen wie Parkanlagen, Kleingärten, Sportanlagen, Spielplätze, Friedhöfe
– die Wasserflächen und Häfen
– die Flächen für Landwirtschaft und Wald
– die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Darstellungen, die im Baugesetzbuch geregelt sind. Gemeindegebiet getroffen wurden. Diese müssen in einem Flächennutzungsplan namentlich erwähnt werden.
