Aufgrund der industriellen Entwicklung des Dresdner Nordens wird ein erheblicher Zuzug von Arbeitskräften in die Region erwartet.
Zur Unterstützung sind die Städte und Gemeinden der ErlebnisREGION Dresden – also auch Radeberg – gefordert, für die Bereitstellung von ausreichend Wohnraum für die zuwandernden Menschen zu sorgen. Aus diesem Grund führen die Städte und Gemeinden der Erlebnisregion Dresden derzeit ein gemeinsames Projekt zur Intensivierung der Kooperation von Kommunen durch. Zur Ermittlung, wie viel Wohnraum derzeit bereits verfügbar ist bzw. kurz- und mittelfristig geschaffen werden könnte, wird eine vom Freistaat Sachsen geförderte Wohnpotenzialanalyse durchgeführt.
Im Zuge dieses Projekts hat Radeberg u. a. Wohn- und Gewerbeflächenpotentiale ermittelt. Dargestellt sind auch größere gewerbliche Brachflächen. Des Weiteren wurde zur Bewertung von Bauflächenpotentialen die Vereinbarkeit mit den Festsetzungen des Regional- und Flächennutzungsplan geprüft und ausgewiesene Schutzgebiete grafisch dargestellt.
Die Verwaltung kommt lt. Begründung der Beschlussvorlage zu SR106-2024 zu dem Ergebnis, dass durch den Regionalplan und die in Radeberg vorhandenen Schutzgebiete die Möglichkeiten zur der Ausweisung neuer Baugebiete begrenzt sind. Ein wesentliches Bevölkerungswachstum sei nicht zu erwarten, weshalb neue Baugebiete für Wohnbauflächen nur sparsam ausgewiesen werden sollten.
Warum gilt dieser Grundsatz nicht bei Ausweisung von großflächigen Gewerbegebieten? Warum wurde keine Abwägung vorgenommen, ob die Revitalisierung der vorhandenen gewerblichen Brachflächenpotentiale bedarfsgerechter, kostengünstiger und umweltverträglicher als die geplante Erschließung der beiden großen Gewerbegebiete ist?