Bürger fühlen sich durch Einwohnerversammlung nicht wirklich informiert
Der Oberbürgermeister hat zur Einwohnerversammlung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch eingeladen. Die Vertreterin der Verwaltung stellte die vorhandenen Planungsgrundlagen vor und erläuterte den Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens.
Der durch den Oberbürgermeister eingeladene Beauftragte für Großansiedlungen der Sächsischen Staatskanzlei, Herrn Diedrichs, stellte den Anwesenden mit einer Präsentation die Interessen des Freistaates Sachsen an industriellen Großansiedlungen wie z. B. Bosch, Infineon, ESMC insbesondere im Dresdener Norden vor.
Auf die in diesem Zusammenhang geäußerten Befürchtungen und Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger hat der Oberbürgermeister erneut nur mit dem Verweis auf das kommende Bebauungsplanverfahren verwiesen. Es gab keinerlei konkrete Antworten.
Auch die dazu schriftlich eingereichten Fragen wurden nicht beantwortet.