Sondersitzung des Stadtrates zur Zulässigkeit der Bürgerbegehren

Stadtrat verwehrt den Vertrauenspersonen das gesetzlich vorgeschriebene Recht auf Anhörung

Die rechtliche Stellungnahme des Rechtsanwaltes Dossmann, der die Stadt Radeberg berät, behauptet, dass die Bürgerbegehren rechtlich unzulässig seien.

Ein Antrag der Fraktionen der Freien Wähler und der Grünen auf Anhörung der Vertrauenspersonen und deren Rechtsbeistandes wird mit der Begründung, dass eine Diskussion nicht erwünscht ist, vom Oberbürgermeister und den Stadträten der CDU und Wir für Radeberg abgelehnt.

Die im Rahmen der Einwohnerfragestunde – als einziges verbleibendes Mittel der Vertrauenspersonen, im Stadtrat gehört zu werden – geäußerte Bitte auf Anhörung und Rederecht für den eigenen Rechtsbeistand wurden zurückgewiesen. Das Gegengutachten der Bürgerinitiative wollten die Stadträte, insbesondere die Stadträte der CDU und Wir für Radeberg, nicht zur Kenntnis nehmen.

Auf die Frage an den Oberbürgermeister, warum die Vertrauenspersonen zu dieser Sondersitzung nicht eingeladen wurden, antwortete er: „Das ist uns wohl unter den Tisch gefallen.“ Eine Entschuldigung für diesen Wortbruch blieb er schuldig.