Ablehnung der Bürgerbegehren sorgt für Unverständnis
Der Oberbürgermeister informierte die Vertrauenspersonen schriftlich über die Entscheidung des Stadtrates, wonach die beiden Bürgerbegehren rechtlich unzulässig wären.
Begründet wurde die Unzulässigkeit wie folgt:
- Der Entscheidungsvorschlag sei zu unbestimmt.
- Gegen die Aufstellung von Bebauungsplänen könnten keine Bürgerbegehren durchgeführt werden.
- Der Kostendeckungsvorschlag wäre unzureichend.
Den Ablehnungsschreiben wurden die entprechenden Beschlüsse des Stadtrates (SR056-2024 und SR058-2024) samt Gutachten des von der Stadt beauftragten Anwalts beigefügt.