Stadtverwaltung kommt ihrer Verpflichtung auf Vorlage der vollständigen Verwaltungsakte erst nach erneuter Aufforderung nach
Im Zuge des Widerspruchsverfahrens wurde durch den Rechtsbeistand der Vertrauenspersonen bei der Stadtverwaltung Radeberg Akteneinsicht beantragt. Die Stadtverwaltung hat zunächst nur unvollständige Akten vorgelegt, weshalb die Akteneinsicht wiederholt werden musste.