Oberbürgermeister verweigert die Abhilfeentscheidung auf die Tagesordnung des Stadtrates zu setzen
Der Rechtsbeistand der Vertrauenspersonen informierte den Oberbürgermeister schriftlich darüber, dass der Stadtrat nach den geltenden gesetzlichen Regelungen für die Abhilfeentscheidung über die Widersprüche zuständig ist.
Der Antrag der Fraktion der Freien Wähler, die Abhilfeentscheidung über die Widersprüche auf die Tagesordnung des Stadtrates zu setzen, lehnte der Oberbürgermeister ab und behauptete, dass der Stadtrat dafür nicht zuständig sei.
Im Rahmen der Einwohnerfragestunde wurde erneut nach dem Stand des Widerspruchsverfahrens gefragt. Der Oberbürgermeister bleibt bei seiner Auffassung, dass der Stadtrat für die Abhilfeentscheidung nicht zuständig wäre. Des Weiteren behauptet er, dass er sich dazu rechtlich mit dem Landratsamt Bautzen abgestimmt habe.