Oberbürgermeister setzt Abhilfeentscheidung auf die Tagesordnung des Stadtrates
In den laufenden Widerspruchsverfahren ist gesetzlich vorgesehen, dass der Stadtrat im Rahmen der sogenannten Abhilfeentscheidung erneut über die Zulässigkeit der Bürgerbegehren entscheiden muss. Dies hatte der OB bisher abgelehnt.
Deshalb hat die Fraktion der Freien Wähler gegenüber dem der Stadt und dem Landratsamt Bautzen angekündigt, per Gerichtsentscheidung die Abhilfeentscheidung auf die Tagesordnung des Stadtrates setzen zu lassen. Nun hat der OB eingelenkt.
Die Abhilfeentscheidungen werden in der nächsten Sitzung des Stadtrats am 27. November 2024 behandelt. In einer Pressemitteilung lies er erklären, dass er verhindern wolle, dass sich die Entscheidung über die Widersprüche beim Landratsamt Bautzen um mindestens ein halbes Jahr oder länger verzögern. Fakt ist aber, dass er mit seiner bisherigen Weigerung selbst dafür gesorgt hatte, dass über die Widersprüche nicht entschieden wurde.