In einem Bebauungsplan wird die Art und Weise geregelt, in der eine Bebauung von Grundstücken möglich ist. Außerdem regelt er die Nutzung der von einer Bebauung freizuhaltenden Flächen.

Erstellt wird ein Bebauungsplan von der zuständigen Gemeinde.

In der Regel gilt ein Bebauungsplan nicht für das gesamte Gemeindegebiet, sondern für jeweils einen Teil davon, beispielsweise einen Ortsteil oder eine Grundstücksgruppe. Üblicherweise besteht ein Bebauungsplan aus zwei Teilen: aus der Planzeichnung und dem Textteil.
An die Regelungen eines Bebauungsplans muss man sich zwingend halten. So darf beispielsweise in einem Gemeindegebiet kein Supermarkt gebaut werdet, wenn der betreffende Bebauungsplan dies nicht vorsieht.

Der Inhalt eines Bebauungsplans muss enthalten:- die Art und das Maß der baulichen Nutzung
– die überbaubaren Grundstücksflächen
– die örtlichen Verkehrsflächen.

Daneben können u. a. dargestellt werden:
– die Bauweise
– die Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sportanlagen
– die höchstzulässige Zahl der Wohnungen
– besondere Nutzungszwecke von Flächen
– Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind
– Versorgungsflächen
– Flächen für Abfall- und Abwasserbeseitigung
– Flächen für Landwirtschaft und Wald.

Bebauungspläne regeln nur die Bebauung und Nutzung innerhalb der Grenzen des Plangebietes. Die Festsetzungen der Bebauungspläne gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen in dem beplanten Gebiet.
Bebauungspläne regeln nicht, wer die Baumaßnahmen finanziert.
Auswirkungen auf das sonstige Stadtgebiet werden nicht betrachtet: wenn ein Bebauungsplan beispielsweise großflächige industrielle Nutzungen zulässt, trifft er keine Aussagen zu notwendigen Folgeinvestitionen. Er trifft keine Aussagen dazu, wo die Arbeitskräfte zukünftig wohnen, wo zusätzliche Schulen und Kitas errichtet werden oder wie mit der höheren Verkehrsbelastung im übrigen Stadtgebiet durch Pendler- und
Zulieferverkehr umgegangen wird.