In dem Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 10. Januar 2025 zur Zielabweichung von den Festsetzungen des Regionalplanes wird in der Begründung unter Abschnitt II Ziff. 2 ausgeführt, dass die Stadt Radeberg „geeignete Flächen zur Ansiedlung gewerblicher Großvorhaben mit hohem Flächenbedarf bereitstellen“ will. Hintergrund des Antrags der Stadt Radeberg seien fehlende gewerbliche Flächenalternativen, zahlreiche Flächenanfragen sowie die Erwartung, dass mit der aktuellen Entwicklung des Halbleiterstandortes im Dresdener Norden die Flächennachfrage zunehmen wird.
Bemerkenswert ist die Stellungnahme des NABU zum Antrag der Stadt Radeberg: In dieser wird u. a. ausgeführt: „Die im Unterkapitel „Externer Bedarf“ beschriebenen Investitionen beziehen sich auf einen anderen, bereits bestehenden Standort und nicht auf Investitionen in neue Gewerbeflächen. Die These, auch in Zukunft sei mit einer anhaltend hohen Nachfrage zu rechnen, ist nicht haltbar und wird dementsprechend im Text auch nicht begründet. Allgemein werden die Nachteile und Risiken des Vorhabens in keiner Form besprochen. Diese sind jedoch maßgeblich für die Abwägung, da die Verhinderung der Zunahme von Flächenneuinanspruchnahme Teil des Landesentwicklungsplans 2013 für Sachsen ist.
Die Stellungnahme des Landkreises Bautzen führt u. a. aus: „Das Gebiet des B-Planes, für welches das Zielabweichungsverfahren durchgeführt wird, liegt in unmittelbarer Nähe zum FFH-Gebiet 143, „Rödertal oberhalb Medingen“. Eine Beeinträchtigung eines Gewerbegebietes auf das FFH-Gebiet ist nicht auszuschließen und – je nach Art des geplanten Gewerbes – ggf. sogar als wahrscheinlich zu erachten.“
Im Weiteren wird festgestellt: „Durch die beabsichtigte Errichtung eines großflächigen Gewerbegebietes im Bereich der Zielabweichungsfläche werden bislang unversiegelte Flächen in Anspruch genommen, die durch die künftige Überbauung eine nahezu vollständige Versiegelung erfahren und auf denen demzufolge ein vollständiger Verlust der natürlichen Bodenfunktionen im Sinne von § 2 Abs. 2 BBodSchG zu verzeichnen sein wird. Den Angaben des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) folgend, ist bei dem betroffenen Boden von einer sehr hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit und einem hohen Wasserspeichervermögen auszugehen. Der Boden verfügt zudem über ein gutes Filter- und Puffervermögen und zählt damit zu den wertvolleren in der Region.“
Der Bescheid belegt, dass die von unserer Bürgerinitiative vorgebrachten Risiken auch von den Fachbehörden und dem Naturschutzbund Deutschland geteilt werden. Der Bescheid zeigt aber auch, dass der Oberbürgermeisters und einiger Stadträte die Bürger wissentlich falsch informieren, wenn sie behaupten, dass die Flächen für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt werden sollen.
Lesen Sie den vollständigen Bescheid über die Zielabweichung hier.