Bescheid über die Unzulässigkeit der Bürgerbegehren

Ablehnung der Bürgerbegehren sorgt für Unverständnis

Der Oberbürgermeister informierte die Vertrauenspersonen schriftlich über die Entscheidung des Stadtrates, wonach die beiden Bürgerbegehren rechtlich unzulässig wären.

Begründet wurde die Unzulässigkeit wie folgt:

  • Der Entscheidungsvorschlag sei zu unbestimmt.
  • Gegen die Aufstellung von Bebauungsplänen könnten keine Bürgerbegehren durchgeführt werden.
  • Der Kostendeckungsvorschlag wäre unzureichend.

Den Ablehnungsschreiben wurden die entprechenden Beschlüsse des Stadtrates (SR056-2024 und SR058-2024) samt Gutachten des von der Stadt beauftragten Anwalts beigefügt.