Radeberg prüft Flächenpotentiale

Aufgrund der industriellen Entwicklung des Dresdner Nordens wird ein erheblicher Zuzug von Arbeitskräften in die Region erwartet.Zur Unterstützung sind die Städte und Gemeinden der ErlebnisREGION Dresden - also auch Radeberg - gefordert, für die Bereitstellung von ausreichend Wohnraum für die zuwandernden Menschen zu sorgen. Aus diesem Grund führen die Städte und Gemeinden der Erlebnisregion Dresden derzeit ein gemeinsames Projekt zur Intensivierung der Kooperation von Kommunen durch. Zur Ermittlung, wie viel Wohnraum derzeit bereits verfügbar ist bzw. kurz- und mittelfristig geschaffen werden könnte, wird eine vom Freistaat Sachsen geförderte Wohnpotenzialanalyse durchgeführt. Im Zuge dieses Projekts hat Radeberg u. a. Wohn- und…

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Stadtrat beschließt Durchführung eines Ratsentscheids

Auf Antrag der Fraktionen CDU, Wir für Radeberg und Gemeinsame Zukunft beschließt der Stadtrat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 ein eigenes Ratsbegehren über die Planung der Gewerbegebiete durchzuführen und wird für eigene Öffentlichkeitsarbeit 50.000 EUR ausgeben Mit der Begründung, schneller Planungssicherheit zu erwirken, stimmt die überwiegende Mehrheit des Stadtrates für die Durchführung eines Ratsbegehrens mit der Fragestellung "Sind Sie dafür, dass der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg im Rahmen der bereits beschlossenen Bauleitplanung "Gewerbegebiet Radeberg Ost / Arnsdorf West, Teilfläche Radeberg" und "Gewerbegebiet Radeberg Süd / Arnsdorf westlich S177, Teilfläche Radeberg" (Aufstellungsbeschlüsse SR077-2023 und SR078-2023 vom 31.01.2024) überprüft,…

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Stadtrat lehnt erneut die Zulässigkeit der Bürgerbegehren ab

Stadtrat lehnt in seiner Sitzung am 27. November 2024 erneut die Zulässigkeit der Bürgerbegehren ab Die Bürgerinitiative hat allen Fraktionen in Vorbereitung der Stadtratssitzung am 27. November 2024 umfassende Unterlagen zur Verfügung gestellt, die die rechtliche Zulässigkeit der Bürgerbegehren begründen. Der Stadtrat bleibt jedoch bei seiner Rechtsauffassung und lehnt die Zulässigkeit der Bürgerbegehren erneut ab. Damit geht jetzt die Zuständigkeit über die Entscheidung der Widersprüche an das Landratsamt Bautzen als zuständiger Widerspruchsbehörde über.

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Erste Stadtratssitzung der Legislaturperiode 2024 – 2029

Stadtrat lehnt die Behandlung der Widersprüche ab Die Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative haben in der Stadtratssitzung im Rahmen der Einwohnerfragestunde nach dem Stand des Widerspruchsverfahrens über die beiden Bürgerbegehren gefragt. Die Antwort des Oberbürgermeisters lautete: "Das werden die Anwälte untereinander klären." Eine erneute Behandlung der Zulässigkeit der Bürgerbegehren durch den neuen Stadtrat wurde abgelehnt. Des Weiteren fragte ein Mitglied der Bürgerinitiative nach dem Stand des von der Stadt in Auftrag gegebenen Zielabweichungsverfahrens. Die Antwort des Oberbürgermeisters lautete, dass bei der Antragsabgabe nachgearbeitet werden musste und in der 32. KW 2024 alle Unterlagen bei der zuständigen Behörde abgegeben wurden.

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OB setzt Abhilfeentscheidung auf die Tagesordnung des Stadtrates am 27. November 2024

Fraktion der Freien Wähler kündigt Eilantrag an, um die Abhilfeentscheidung über die Widersprüche gegen die Unzulässigkeit der Bürgerbegehren im Wege einer gerichtlichen Anordnung auf die Tagesordnung des Stadtrates setzen zu lassen Unter dem Druck des angekündigten Eilantrags ist der OB nun doch bereit, die Abhilfeentscheidung über die Widersprüche auf die Tagesordnung des Stadtrates am 27. Novemer 2024 zu setzen. Er beugt sich damit dem Druck der Bürgerinitiative und einzelner Stadträte, da er befürchtet, vor Gericht mit seiner Rechtsauffassung zu unterliegen. Seine Entscheidung begründet der OB in der Stadtratssitzung jedoch mit der die Tatsachen verdrehenden Aussage, dass er damit verhindern wolle,…

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Bürgerbegehren bekommen eine neue Chance

Oberbürgermeister setzt Abhilfeentscheidung auf die Tagesordnung des Stadtrates In den laufenden Widerspruchsverfahren ist gesetzlich vorgesehen, dass der Stadtrat im Rahmen der sogenannten Abhilfeentscheidung erneut über die Zulässigkeit der Bürgerbegehren entscheiden muss. Dies hatte der OB bisher abgelehnt. Deshalb hat die Fraktion der Freien Wähler gegenüber dem der Stadt und dem Landratsamt Bautzen angekündigt, per Gerichtsentscheidung die Abhilfeentscheidung auf die Tagesordnung des Stadtrates setzen zu lassen. Nun hat der OB eingelenkt. Die Abhilfeentscheidungen werden in der nächsten Sitzung des Stadtrats am 27. November 2024 behandelt. In einer Pressemitteilung lies er erklären, dass er verhindern wolle, dass sich die Entscheidung über die…

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