Einreichung der Widersprüche beim Landratsamt Bautzen

Argumente des Stadtrates gegen die Bürgerbegehren werden mit dem Widerspruch der Vertrauenspersonen widerlegt

Die Vertrauenspersonen haben fristgerecht Widersprüche gegen die Bescheide der Stadt Radeberg über die Unzulässigkeit der beiden Bürgerbegehren beim Landratsamt Bautzen eingereicht.

Mit dem Widerspruch gegen die Ablehnung der Bürgerbegehren zum B-Plan Nr. 82 und dem Widerspruch gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens über den B-Plan Nr. 83 wurde ein Gegengutachten des Rechtsbeistandes der Vertrauenspersonen vorgelegt, mit dem alle Argumente über die rechtliche Unzulässigkeit der Bürgerbegehren widerlegt werden.