Fraktion der Freien Wähler kündigt Eilantrag an, um die Abhilfeentscheidung über die Widersprüche gegen die Unzulässigkeit der Bürgerbegehren im Wege einer gerichtlichen Anordnung auf die Tagesordnung des Stadtrates setzen zu lassen
Unter dem Druck des angekündigten Eilantrags ist der OB nun doch bereit, die Abhilfeentscheidung über die Widersprüche auf die Tagesordnung des Stadtrates am 27. Novemer 2024 zu setzen. Er beugt sich damit dem Druck der Bürgerinitiative und einzelner Stadträte, da er befürchtet, vor Gericht mit seiner Rechtsauffassung zu unterliegen.
Seine Entscheidung begründet der OB in der Stadtratssitzung jedoch mit der die Tatsachen verdrehenden Aussage, dass er damit verhindern wolle, dass sich die Entscheidung über die Widersprüche beim Landratsamt um eine halbes Jahr oder länger verzögern würde.