Auf Antrag der Fraktionen CDU, Wir für Radeberg und Gemeinsame Zukunft beschließt der Stadtrat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 ein eigenes Ratsbegehren über die Planung der Gewerbegebiete durchzuführen und wird für eigene Öffentlichkeitsarbeit 50.000 EUR ausgeben
Mit der Begründung, schneller Planungssicherheit zu erwirken, stimmt die überwiegende Mehrheit des Stadtrates für die Durchführung eines Ratsbegehrens mit der Fragestellung
„Sind Sie dafür, dass der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg im Rahmen der bereits beschlossenen Bauleitplanung „Gewerbegebiet Radeberg Ost / Arnsdorf West, Teilfläche Radeberg“ und „Gewerbegebiet Radeberg Süd / Arnsdorf westlich S177, Teilfläche Radeberg“ (Aufstellungsbeschlüsse SR077-2023 und SR078-2023 vom 31.01.2024) überprüft, ob und in welchem Umfang Gewerbeflächen ausgewiesen werden können und damit die Beachtung aller öffentlichen und privaten Belange – z. B. die des Natur-, des Landschafts-, des Umweltschutzes und der Land- und Forstwirtschaft sowie allen Interessen der Bürgerinnen und Bürger – und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der zuständigen Behörden im Verfahren sicherstellt, um insbesondere die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt und ihrer Region zu sichern?“
Damit beschließt der Stadtrat einen Bürgerentscheid, der mit dem von der Bürgerinitiative angestrebten Bürgerentscheid im Wettbewerb steht, der damit nicht vom Tisch ist. Unklar bleibt, worauf der Ratsentscheid im Kern abzielt und ob ein „Nein“ auf die Fragestellung zu einer Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne führt.