Stadtrat lehnt erneut die Zulässigkeit der Bürgerbegehren ab

Stadtrat lehnt in seiner Sitzung am 27. November 2024 erneut die Zulässigkeit der Bürgerbegehren ab

Die Bürgerinitiative hat allen Fraktionen in Vorbereitung der Stadtratssitzung am 27. November 2024 umfassende Unterlagen zur Verfügung gestellt, die die rechtliche Zulässigkeit der Bürgerbegehren begründen. Der Stadtrat bleibt jedoch bei seiner Rechtsauffassung und lehnt die Zulässigkeit der Bürgerbegehren erneut ab. Damit geht jetzt die Zuständigkeit über die Entscheidung der Widersprüche an das Landratsamt Bautzen als zuständiger Widerspruchsbehörde über.