Sondersitzung des Stadtrates zur Zulässigkeit der Bürgerbegehren
Stadtrat verwehrt den Vertrauenspersonen das gesetzlich vorgeschriebene Recht auf Anhörung Die rechtliche Stellungnahme des Rechtsanwaltes Dossmann, der die Stadt Radeberg berät, behauptet, dass die Bürgerbegehren rechtlich unzulässig seien. Ein Antrag der Fraktionen der Freien Wähler und der Grünen auf Anhörung der Vertrauenspersonen und deren Rechtsbeistandes wird mit der Begründung, dass eine Diskussion nicht erwünscht ist, vom Oberbürgermeister und den Stadträten der CDU und Wir für Radeberg abgelehnt. Die im Rahmen der Einwohnerfragestunde - als einziges verbleibendes Mittel der Vertrauenspersonen, im Stadtrat gehört zu werden - geäußerte Bitte auf Anhörung und Rederecht für den eigenen Rechtsbeistand wurden zurückgewiesen. Das Gegengutachten der…
