Bescheid über die Unzulässigkeit der Bürgerbegehren

Ablehnung der Bürgerbegehren sorgt für Unverständnis Der Oberbürgermeister informierte die Vertrauenspersonen schriftlich über die Entscheidung des Stadtrates, wonach die beiden Bürgerbegehren rechtlich unzulässig wären. Begründet wurde die Unzulässigkeit wie folgt: Der Entscheidungsvorschlag sei zu unbestimmt. Gegen die Aufstellung von Bebauungsplänen könnten keine Bürgerbegehren durchgeführt werden. Der Kostendeckungsvorschlag wäre unzureichend. Den Ablehnungsschreiben wurden die entprechenden Beschlüsse des Stadtrates (SR056-2024 und SR058-2024) samt Gutachten des von der Stadt beauftragten Anwalts beigefügt.

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Sondersitzung des Stadtrates zur Zulässigkeit der Bürgerbegehren

Stadtrat verwehrt den Vertrauenspersonen das gesetzlich vorgeschriebene Recht auf Anhörung Die rechtliche Stellungnahme des Rechtsanwaltes Dossmann, der die Stadt Radeberg berät, behauptet, dass die Bürgerbegehren rechtlich unzulässig seien. Ein Antrag der Fraktionen der Freien Wähler und der Grünen auf Anhörung der Vertrauenspersonen und deren Rechtsbeistandes wird mit der Begründung, dass eine Diskussion nicht erwünscht ist, vom Oberbürgermeister und den Stadträten der CDU und Wir für Radeberg abgelehnt. Die im Rahmen der Einwohnerfragestunde - als einziges verbleibendes Mittel der Vertrauenspersonen, im Stadtrat gehört zu werden - geäußerte Bitte auf Anhörung und Rederecht für den eigenen Rechtsbeistand wurden zurückgewiesen. Das Gegengutachten der…

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Letzte reguläre Stadtratssitzung der Legislaturperiode 2019 – 2024

Bürgerinitiative fragt nach dem Stand der Prüfung der Bürgerbegehren Die Vertrauenspersonen der Bürgerbegehren fragen im Rahmen der Einwohnerfragestunde in dieser Stadtratssitzung nach dem Stand der Prüfung Bürgerbegehren. Der Oberbürgermeister informierte darüber, dass noch kein Ergebnis vorliege, da der Rechtsbeistand der Stadt Radeberg die Zulässigkeit noch prüfe.

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Übergabe der Bürgerbegehren zu den Gewerbegebieten

Klares Votum der Radeberger Bürger für die Durchführung von Bürgerentscheiden Vertreter der Bürgerinitiative übergaben dem Oberbürgermeister persönlich die beiden Bürgerbegehren zu den beiden Gewerbegebieten mit 1.808 bzw. 1.784 Unterschriften. Dabei versprach der Oberbürgermeister, die Vertrauenspersonen frühzeitig zu informieren, wann der Stadtrates über die Zulässigkeit der Bürgerbegehren entscheiden wird. Er betonte, dass die Stadt bereits eine Kanzlei eingebunden habe, die die rechtliche Zulässigkeit der Bürgerbegehren prüfen sollen. Die Vertrauenspersonen wurden durch den Oberbürgermeister nicht wie versprochen über das Datum der Behandlung der Bürgerbegehren im Stadtrat informiert.

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Einwohnerversammlung im Radeberger Rathaus

Bürger fühlen sich durch Einwohnerversammlung nicht wirklich informiert Der Oberbürgermeister hat zur Einwohnerversammlung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch eingeladen. Die Vertreterin der Verwaltung stellte die vorhandenen Planungsgrundlagen vor und erläuterte den Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens. Der durch den Oberbürgermeister eingeladene Beauftragte für Großansiedlungen der Sächsischen Staatskanzlei, Herrn Diedrichs, stellte den Anwesenden mit einer Präsentation die Interessen des Freistaates Sachsen an industriellen Großansiedlungen wie z. B. Bosch, Infineon, ESMC insbesondere im Dresdener Norden vor. Auf die in diesem Zusammenhang geäußerten Befürchtungen und Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger hat der Oberbürgermeister erneut nur mit…

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