Stadtrat beschließt die Aufstellung von Bebauungsplänen für zwei Gewerbegebiete

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 31. Januar 2024 die Aufstellung von Bebauungsplänen für zwei Gewerbegebiete Die Beschlussvorlage zum B-Plan Nr. 82 Gewerbegebiet Radeberg Ost / Arnsdorf West Teilfläche Radeberg und die Beschlussvorlage zum B-Plan Nr. 83 Gewerbegebiet Radeberg Süd / Arnsdorf westlich der S177 Teilfläche Radeberg jeweils mit Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan und Beschluss der Antragstellung eines Zielabweichungsverfahrens werden durch den Stadtrat mit Beschlussnummer SR077-2023 und SR078-2023 mehrheitlich nach namentlicher Abstimmung beschlossen. Die Fragen und Bedenken der anwesenden Bürger und Bürgerinnen werden zur Kenntnis genommen, aber nicht berücksichtigt. Der OB kann die von den Bürgern gestellten Fragen nicht beantworten.…

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Förderantrag und Zuwendungsbescheid

Förderantrag der Stadt Radeberg und Zuwendungsbescheid Der Fördermittelantrag der Stadt Radeberg zur Planung eines Interkommunalen Gewerbegebietes an der Stolpener Straße wurde durch den Oberbürgermeister gestellt. Die Stadt Radeberg erhielt daraufhin für die Radeberger Flächen des Gewerbegebiets Radeberg Ost/Arnsdorf West einen Zuwendungsbescheid über Fördermittel in Höhe von 200.763,67 EUR. Zusammen mit den aus Rücklagen der Stadt Radeberg vorgesehenen Eigenmitteln in Höhe von 182.000,00 EUR steht für EIN Gewerbegebiet ein Betrag in Höhe von 382.763,67 EUR für Planungsleistungen zur Verfügung. Für das geplante größere interkommunale Gewerbegebiet südlich von Radeberg/westlich von Arnsdorf erhält die Stadt Radeberg keine Förderung. Arnsdorf hat hingegen für die…

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Veröffentlichung des Förderprogramms RegioPlan

Veröffentlichung durch das Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung - Förderung RegioPlan im Februar 2023 Der Freistaat Sachsen unterstützt die Planung von Gewerbegebieten. Sachsens Kommunen können sich ab sofort um Fördermittel aus dem Förderprogramm RegioPlan für die Planung von Gewerbegebieten bewerben. Um die besten Anträge für die Förderung auswählen zu können, enthält der Aufruf folgende Rankingkriterien, anhand derer die Anträge beurteilt werden: - landes- und bundespolitisches Interesse / Zukunfts- und Schlüsseltechnologien, - Strukturwandel / Strukturentwicklung, - Energieeffizienz / Nutzung erneuerbarer Energien, - Rückführung von Flächen in den Flächenkreislauf, - Stärkung von Wertschöpfungsketten.

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