Willkommen bei der Bürgerinitiative für Radeberg!

Unsere Bürgerinitiative setzt sich aus Bürgerinnen und Bürgern zusammen, die sich mit großem Engagement dafür einsetzen, die Mitsprache der Radeberger Bevölkerung zu stärken.

Wir setzen uns dafür ein, die Bürger der Stadt Radeberg aktiv in die Entscheidungen über die geplanten Gewerbegebiete einzubeziehen und den Prozess der Entwicklung der Gebiete transparenter zu machen. Unser Ziel ist es, durch einen Bürgerentscheid sicherzustellen, dass die Bürger selbst entscheiden können, ob sie die Entstehung derart großer Gewerbegebiete an der jetzt geplanten Stelle wollen oder nicht.
Wir sind weder eine Partei noch ein eingetragener Verein. Jedes Mitglied bringt einzigartige Fähigkeiten und großes Engagement mit, um unser Ziel – die Durchführung eines Bürgerentscheides mit einer sinnvollen Fragestellung – zum Erfolg zu bringen.

Wie sind wir zusammen gekommen?

In der Stadtratssitzung von Radeberg am 31. Januar 2024 wurde nach kontroverser Diskussion die Erstellung von Bebauungsplänen zur Entwicklung von zwei gemeinsamen Gewerbegebieten mit der Gemeinde Arnsdorf für die Ansiedlung großflächiger Gewerbebetriebe beschlossen. Beide Gewerbegebiete sollen auf ca. 135 ha hochwertiger landwirtschaftlicher Fläche entwickelt werden, die damit unwiderbringlich vernichtet würden. Diese Stadtratssitzung, in der keine der von den Bürgern vorgetragenen Fragen beantwortet wurden, war Anlass uns zusammen zu schließen.

Was treibt uns an?

Im Jahr 2023 wurde der Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien verabschiedet. Radeberg hatte im Rahmen der Erstellung des Regionalplans darauf gedrungen, dass die jetzt für die Gewerbegebiete vorgesehenen Flächen in diesem verbindlichen Plan als Vorrangflächen für die Landwirtschaft ausgewiesen werden, u. a., weil es sich um besonders ertragreiche Böden handelt. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich bewirtschaftet.
Diese Festsetzung des Regionalplanes sollen nach dem Willen der Stadt durch ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren überwunden werden. Über den für das Bebauungsplangebiet Nr. 82 gestellten Antrag auf Zielabweichung hat die Landesdirektion Sachsen inzwischen entschieden. Dem Antrag wurde unter Auflagen, die im Einzelnen bis auf das Erfordernis eines Bodenschutzgutachtens nicht bekannt sind, zugestimmt. Für das Bebauungsplangebiet Nr. 83 wurde bisher kein Antrag auf Zielabweichung gestellt.

Auch gegen die im vom Stadtrat beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzept festgelegte Strategie, vorrangig Brachflächen für gewerbliche Ansiedlungen zu revitalisieren, wird mit den aktuellen Planungen verstoßen. Darüber hinaus würde das Bebauungsplangebiet Nr. 82 an das Hüttertal angrenzen und es beeinträchtigen, welches Teil des Europäischen Schutzgebietes Natura 2000 und unser wichtigstes Naherholungsgebiet ist.

Die Aufstellung der Bebauungspläne für die Gewerbegebiete ist nach unserer Auffassung verfrüht. Sinnvoller wäre nach unserer Auffassung, sich zuerst die Frage zu stellen, wie hoch der tatsächliche Bedarf an neuen Gewerbeflächen ist und wie diese finanziert werden könnten. Auf dieser Grundlage wäre eine Machbarkeitsstudie und eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger von Radeberg und seinen Ortsteilen notwendig. Auch das Gespräch mit den Eigentümern der Grundstücke, auf denen neue Gewerbeflächen entstehen sollen, ist aus unserer Sicht ein Gebot der Fairness. Erst im Ergebnis fundierter Voruntersuchungen kann dann über konkrete Bauleitplanungen entschieden werden.

Was befürchten Wir, wenn die beschlossenen Aufstellungsbeschlüsse vorangetrieben werden?

  • dass die Einwände der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren nicht angemessen berücksichtigt werden
  • die Natur, insbesondere das Landschaftsschutzgebiet Hüttertal nachhaltig geschädigt wird
  • die zu erwartende hohe Versiegelung zu einer Absenkung des Grundwasserspiegels führt
  • die Frischluftzufuhr für Radeberg stark beeinträchtigt wird und die Wärmebelastung in der Stadt steigt
  • die Wohnqualität in Radeberg erheblich sinkt, und zwar durch höhere Belastung infolge von Verkehr, Lärm und Staub
  • die erhofften Gewerbesteuereinnahmen die Kosten für die Erschließung des Gewerbegebietes über viele Jahre nicht refinanzieren und
  • dadurch andere wichtige Vorhaben in Radeberg nicht realisiert werden können.